Diekholzen.
Wegen eines überschrittenen Arzneimittelbudgets soll ein Allgemeinmediziner aus Diekholzen rund eine halbe Million Euro Strafe an die Krankenkassen zahlen. Das hat die Prüfung der Arzneimittel-Richtgrößen ergeben.
Der 68-Jährige will nun gegen die Forderungen vor dem Sozialgericht klagen. Besonderheiten seien vom Beschwerde-Ausschuss nicht berücksichtigt worden, so Dr. Heinrich Poser. Er habe viele an Krebs erkrankte Patienten gehabt, denen er begleitend zur Schulmedizin auch naturheilkundliche Medikamente verordnet habe, um die Lebensqualität aufrecht zu erhalten. Dies sei bei den Regressforderungen nicht berücksichtigt worden. Zudem hätten gerade in den Jahren 2001 und 2002 die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Daten eine schlechte Datenqualität gehabt. In 50 Prozent der Fälle konnten Verordnungen der Praxis entsprechenden Patienten nicht beigeordnet werden, so Poser weiter.
Laut Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Hildesheim, sind im Landkreis insgesamt acht Praxen von Regressforderungen betroffen.
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