Richter erklären Fahndung per Autokennzeichen für verfassungswidrig – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat Fahndung per Autokennzeichen Autokennzeichen für verfassungswidrig erklärt.
Das Vorgehen verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Gegen das Verfahren, hatten Autofahrer aus Schleswig-Holstein und Hessen geklagt. Ähnliche Verfahren werden auch von der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg eingesetzt.

Nummernschilder werden routinemäßig erfasst und einem internen Datenabgleich unterzogen. Damit lässt sich zum Beispiel ein gestohlenes Fahrzeug sekundenschnell ermitteln.
Bis jetzt haben die Behörden in Schleswig-Holstein und Hamburg noch keine Konsequenzen aus dem Urteil gezogen.

Laut NDR-Informationen sind Juristen der zuständigen Behörde in Hamburg mit der Prüfung beschäftigt.

sko