Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat Fahndung per Autokennzeichen Autokennzeichen für verfassungswidrig erklärt.
Das Vorgehen verstößt nach Ansicht der Richter gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Gegen das Verfahren, hatten Autofahrer aus Schleswig-Holstein und Hessen geklagt. Ähnliche Verfahren werden auch von der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hamburg eingesetzt.
Nummernschilder werden routinemäßig erfasst und einem internen Datenabgleich unterzogen. Damit lässt sich zum Beispiel ein gestohlenes Fahrzeug sekundenschnell ermitteln.
Bis jetzt haben die Behörden in Schleswig-Holstein und Hamburg noch keine Konsequenzen aus dem Urteil gezogen.
Laut NDR-Informationen sind Juristen der zuständigen Behörde in Hamburg mit der Prüfung beschäftigt.
sko