Niedersachsen hält an Fahndung per Erfassung der KFZ-Kennzeichen fest – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hannover

Das Bundesverfassungsgericht hat die routinemäßige Erfassung von Kfz-Kennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Die Polizei in Niedersachsen will jedoch an diesem Verfahren festhalten.

Innenminister Uwe Schünemann sieht hier keinen Handlungsbedarf, wie er der Braunschweiger Zeitung mitteilte. Es würden nur Kennzeichen und keine Gesichter erfasst und die Daten nach Millisekunden wieder gelöscht.

Bei dem Verfahren der Polizei werden KFZ-Kennzeichen routinemäßig gefilmt und mit einer Datenbank abgeglichen. Auf diese Weise läst sich zum Beispiel in Sekundenschnelle ermitteln, ob es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.

sko