Nordstemmen.
Im sogenannten „Würstchenkrieg“ zwischen dem Imbissbesitzer Friedrich Karl Bordt und Ernst August von Hannover verhandelt heute das Landgericht Hildesheim in der 2. Instanz um ein ausstehendes Nutzungsentgelt und Stromkosten für den auf dem Parkplatz der Marienburg stehenden Imbisswagen des Beklagten. Der Imbissbudenbetreiber war vom Amtsgericht Elze zur Zahlung von 1.400 Euro verurteilt worden.
Er weigert sich zu zahlen, da er während einer großen Auktion im Schloss seinen Imbisswagen nicht aufstellen konnte. Gleichzeitig macht er einen Verdienstausfall in Höhe von 3.600 Euro geltend.
apm