Hildesheim.
Ein sechsundvierzigjähriger Hildesheimer ist am Montag wegen exhibitonistischer Taten zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte sich einer zweiundvierzigjährigen Frau gegenüber mindestens elf Mal entblößt. Der Mann gestand die Vorfälle ein. Sie begannen im Jahr 2006 und endeten im April 2007, nachdem die Zeugin Anzeige erstattet hatte.
Schon seit 1985 war der Mann wegen Exhibitionismus aufgefallen und wiederholt zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
fx