Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde im Fall Nadine nicht an – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Verurteilung von Daniel M. zu acht Jahren Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen bestätigt. Daniel M. war vom Landgericht Hildesheim im Mai 2007 verurteilt worden.

Schon der Bundesgerichtshof hatte die Revision des Verurteilten als offensichtlich unbegründet erachtet. Die 1. Kammer des 2. Senats des BVG hat die Beschwerde einstimmig nicht zur Entscheidung angenommen, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe.

Das Schwurgericht beim LAndgericht Hildesheim war zu der Überzeugung gekommen, dass Daniel M. Nadine körperlich so stark misshandelt hat, dass sie unmittelbar darauf an den Verletzungsfolgen gestorben ist.

apm

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