Hildesheim.
Im Prozess um Welfenprinz Ernst August von Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung soll nun dessen Ehefrau Prinzessin Caroline vor dem Landgericht Hildesheim aussagen.
Ernst August von Hannover will in dem Wiederaufnahmeverfahren beweisen, dass er den Hotelbesitzer vor acht Jahren in Kenia nicht geschlagen hat. Der Chef des Welfenhauses war im Jahr 2004 vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 178 Tagessätzen von je 2.500 Euro verurteilt worden. Der Prinz galt damit als vorbestraft.
Zu einer neuen Hauptverhandlung kommt es aber nur, wenn die Strafkammer die so genannte "Begründetheit des Wiederaufnahmeantrages" übrprüft und bejaht.“
cly