Hildesheim.
Das Hildesheimer Landgericht hat heute einen zur Tatzeit 48-jährigen Mann von dem sexuellen Missbrauch seiner Pflegetochter freigesprochen.
Das teilte Pressesprecher Bernd Pingel auf Anfrage von Tonkuhle heute mit. Ein psychatrisches Gutachten hatte die Aussagetüchtigkeit der Hauptbelastungszeugin in Frage gestellt. Dem Gutachten zu Folge leidetet die Hauptbelastungszeugin an schweren Persönlichkeitsstörungen und kann Wahrheit und Unwahrheit nicht trennen.
Die heute 21-jährige Frau hatte ihren Pflegevater angeklagt, sie zwischen ihrem 11 und 13 Jahren Lebensjahr sexuell missbraucht zu haben.
sko