Wiederaufnahmeverfahren für Ernst August beginnt – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Vorm Landgericht beginnt heute ein von Prinz Ernst August von Hannover angestrengtes Wiederaufnahmeverfahren. Der Prinz will erreichen, dass ein Verfahren aus dem Jahr 2004 neu aufgerollt wird. Damals wurde er vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445 Tausend Euro verurteilt worden.

Nach Ansicht des Gerichts hatte er einen deutschen Hotelier in Kenia krankenhausreif geschlagen. Der Anwalt von Ernst August will nachweisen, dass der Prinz den Hotelier lediglich geohrfeigt habe.

fx