Hildesheim.
Der Angeklagte im Prozess um tödliche Tritte in der Silvesternacht erhält eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. Das entschied das Landgericht Hildesheim im Fall des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Zudem soll der 25-Jährige eine Alkoholtherapie beginnen. Zeugenaussagen hatten das Urteil gestützt.
Der Täter wollte keine Erinnerung an das Geschehen in der Silvesternacht haben. Das Gericht geht von einem Tötungsvorsatz aus und betrachtet den Angeklagten trotz des Blutalkoholspiegels von 2,6 Promille während der Tat als voll schuldfähig.
vol