Exhibitionist scheitert mit Berufung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Ein 46-jähriger Hildesheimer ist mit seiner Berufung gegen eine einjährige Freiheitsstrafe wegen exhibitionistischer Handlungen in 11 Fällen vor dem Hildesheimer Landgericht gescheitert.

Die siebte Strafkammer des Landgerichts Hildesheim hat eine Bewährungsstrafe verworfen. Der Verurteilte hat dagegen keine Revision eingelegt. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Demnach erwartet den 46-jährigen Hildesheimer, der auch als „Menschen für Menschen“-Aktivist bekannt ist, eine einjährige Freiheitsstrafe.

sko

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