Kreis Hildesheim.
Das Sozialministerium in Hannover hat bestätigt, dass das Job-Center Hildesheim von Eltern mit Kindern verlangen kann, vorrangig Wohngeld zu beantragen, bevor Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gewährt werden müssen. Das hat das Job-Center jetzt mitgeteilt.
Diese Situation kann eintreten, wenn ein Kind den eigenen Bedarf zum Lebensunterhalt aus Kindergeld und Unterhalt zum Teil decken kann und die zusätzlichen Ansprüche aus Wohngeld den gesamten Bedarf decken. Für die Gesamthöhe der Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft hat diese Regelung keine Auswirkungen.
apm