Kreis Hildesheim.
Der Landkreis Hildesheim lässt Autos nur noch zum Straßenverkehr zu, wenn der Halter bei der Anmeldung eine elektronische Versicherungsbestätigung vorweisen kann. Das teilte der Landkreis jetzt mit.
Die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt die frühere Doppelkarte. Für eine Übergangsfrist bis Ende des laufenden Jahres nimmt die Zulassungsstelle noch alte Doppelkarten mit zusätzlich aufgedruckter elektronischer Versicherungsbestätigung an. Mit Hilfe der elektronischen Versicherungsbestätigung kann die Zulassungsstelle die Versicherungsdaten online abrufen. Eine schriftliche Bestätigung ist nicht mehr nötig.
apm