Hildesheim.
Im Prozess um den Handel mit Doktortiteln hat die Anklage vor dem Landgericht Hildesheim dreieinhalb Jahre Haft für den Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsstelle gefordert.
Darüber hinaus soll der 52 Jahre alte Angeklagte eine Geldstrafe von 100.800 Euro zahlen.
Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, promotionswillige Kandidaten an einen Jura-Professor aus Hannover vermittelt und dafür Honorare an den Hochschullehrer gezahlt zu haben.
Der Jura-Professor ist bereits zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte ein Geständnis abgelegt und den ebenfalls angeklagten Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsstelle belastet.
Das Urteil für den Geschäftsführer wird für Mitte Juli erwartet.
sko