Hildesheim.
Im Prozess um den Handel mit Doktortiteln vor dem Landgericht Hildesheim hat die Verteidigung am Donnerstag einen Freispruch für den Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsgesellschaft gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte am Mittwoch wegen vorsätzlicher Bestechung auf dreieinhalb Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 100.800 Euro plädiert.
Der Angeklagte soll promotionswillige Kandidaten an einen Jura-Professor aus Hannover vermittelt und dafür Honorare an den Hochschullehrer gezahlt haben. Der Angeklagte gab an, nicht gewusst zu haben, dass solche Zahlungen strafbar seien.
Der Jura-Professor aus Hannover, der den vermittelten Studenten Doktortitel verschafft hatte, ist bereits im April wegen zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
sko