Hildesheim.
Im Gerichtsverfahren um den Handel mit Doktortiteln will das Landgericht Hildesheim am Montag ein Urteil verkünden.
Der angeklagte Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsgesellschaft soll Promotionswillige an einen Jura-Professor aus Hannover vermittelt und dafür Honorare an den Hochschullehrer gezahlt haben. Der Mann hatte ausgesagt, nicht gewusst zu haben, dass solche Zahlungen strafbar sind. Die Verteidigung des 52-Jährigen plädierte auf Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen dreieinhalb Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 100.800 Euro.
Der Jura-Professor, der die Doktortitel vergab, wurde bereits im April zu drei Jahren Haft verurteilt.
cly