Hildesheim.
Im Gerichtsverfahren um den Handel mit Doktortiteln hat das Landgericht Hildesheim heute den Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsgesellschaft zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Gericht sprach den 52-Jährigen am Montag der Bestechung in 61 Fällen schuldig und verhängte außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro Der angeklagte Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsgesellschaft soll Promotionswillige an einen Jura-Professor aus Hannover vermittelt und diesem dafür Honorare gezahlt haben.
Das Landgericht folgte mit dem Urteil weitgehend der Forderung der Anklagebehörde. Die Verteidigung hatte Freispruchgefordert und kündigte nun nach dem Urteil Revision an. Der Jura-Professor, der die Doktortitel vergab, wurde bereits im April zu drei Jahren Haft verurteilt.
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