Hannover.
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das das Rauchverbot in Eckneipen in Baden-Württemberg und Berlin aufhebt, bleibt das Rauchverbot in Niedersächsischen Eckneipen zunächst bestehen.
Verstöße gegen das Rauchverbot können weiter geahndet werden. Beoabachter rechnen jedoch damit, dass in ein bis zwei Wochen per Erlass das Rauchverbot in niedersächsischen Eckneipen ausgesetzt wird. Diese Eckneipen müssen jedoch kleiner als 75 Quadratmeter und als Raucherbetrieb gekennzeichnet sein. Minderjährige dürfen keinen Zutritt erhalten.
sko