Hildesheim.
Die Stadt Hildesheim setzt heute die Regelungen zum „Bodenplanungsgebiet Innersteaue“ in Kraft. Durch die Festsetzung von fast acht Quadratkilometern Bodengebiet an den Innersteufern können Maßnahmen zum Bodenschutz nach einheitlichen Maßstäben festgesetzt werden.
Dazu gehören Regelungen zu Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen sowie der Umgang mit abgehobenem Bodenmaterial. Für die im Bodenplanungsgebiet liegenden Nutzgärten werden Anbau- und Verzehrempfehlungen gegeben.
Informationen zum Bodenplanungsgebiet erteilt die Untere Bodenschutzbehörde bei der Stadt Hildesheim.
apm