Hildesheim.
Zu fünf Jahren und neun Monaten Haft hat die Dritte Strafkammer am Landgericht Hildesheim am Mittwoch einen 42-Jährigen aus dem Landkreis Gifhorn verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Stieftochter dreimal vergewaltigt und sexuell missbraucht hatte. In einem Fall sprach das Gericht von schwerer Vergewaltigung Schutzbefohlener. Der Tatzeitraum lag zwischen 2001 und 2007.
Das Opfer war anfangs elf Jahre alt. Die heute 17-Jährige sagte Mittwoch als Zeugin aus und belastete ihren Stiefvater, wie Gerichtssprecher Jan-Michael Seidel mitteilte. Der Angeklagte war nicht geständig. Sein Verteidiger hatte daher auch Freispruch gefordert. Die Kammer blieb mit ihrem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von sechs Jahren Haft.
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