Gifhorn/Hildesheim.
Zu fünf Jahren und neun Monaten Haft hat die Dritte Strafkammer am Landgericht Hildesheim am Mittwoch einen 42-Jährigen VW-Arbeiter aus Gifhorn wegen Vergewaltigung seiner Steiftochter verurteilt.
Zwar hätte bereits seit 2001 ein sexueller Missbrauch durch den Stiefvater stattgefunden, doch zur Verurteilung geführt hätten drei Vergewaltigungen in den Jahren 2005 bis 2007, erklärte Gerichtssprecher Jan-Michael Seidel auf Anfrage von Tonkuhle. Das Opfer war damals zwischen 15 und 16 Jahren alt. In einem Fall von schwerer Vergewaltigung hatte der Stiefvater das Mädchen in einem Waldstück bei Gifhorn gefesselt und vergewaltigt.
Der Angeklagte bestreitet die Tat. Das Gericht sah es jedoch aufgrund eines Glaubwürdigkeitsgutachtens zu den Aussagen der 17-Jährigen als erwiesen an, dass der 42-Jährige die Vergewaltigungen begangen hat. Mit dem Urteil von fünf Jahren und neun Monaten blieb die Kammer knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 6 Jahren Haft.
vol/sko