Hannover/Hildesheim
Alfred Diedrich, Inhaber des Biergartens „Zum Klee“, hat am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Hannover den Prozess um die Öffnungszeiten seines Biergartens verloren. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Anwohnern hatte er die Auflage erhalten, seinen Biergarten nicht wie üblich um 23 Uhr sondern bereits um 22 Uhr zu schließen.
Diedrich hatte versucht, vor dem Verwaltungsgericht eine Aufhebung dieser Einschränkung der Stadt Hildesheim zu erreichen. Das Gericht hat jedoch entschieden, dass der Biergarten weiterhin um 22 Uhr schließen muss. Hintergrund sei ein Lärmgutachten, dass eine erhebliche Lärmbelästigung der Nachbarn nachgewissen hätte, erklärte Richterin Antje Niewisch-Lennartz auf Nachfrage von Radio Tonkuhle. Diedrich kann nun binnen der nächsten vier Wochen einen Antrag auf Zulassung zur Berufung einlegen.
sko