Hildesheim.
Einbürgerungswillige müssen ab heute mit Einbürgerungstests ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.
Der vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) der Humboldt Universität Berlin entwickelte Fragenkatalog umfasst 300 bundesweit einheitliche sowie zehn länderspezifische Fragen. Kai Weber, Geschäftsführer des Niedersächsischen Flüchtlingsrates in Hildesheim, kritisierte im Tonkuhle-Gespräch den Test als Disziplinierungsmaßnahme. Integrationspolitisch sei dieses Obrigkeitsstaatliche Denken, hier müsse erst ein "Mindestmaß" erreicht werden, nicht sinnvoll. Menschen, die hier am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, sollten unproblematisch einen deutschen Pass bekommen.
Informationen über den Test gibt es bei den Verwaltungen von Stadt und Landkreis.
cly