Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen einen übergewichtigen Mann aufgehoben, dem vorgeworfen wird, seine Frau zu Tode gequetscht zu haben. Der Prozess muss nun neu aufgerollt werden.
Der Angeklagte soll sich im Jahr 2006 mit einem Körpergewicht von 128 Kilogramm im Streit auf seine nur halb so schwere Frau gesetzt haben. Die 46-Jährige erlitt 18 Rippenbrüche und starb vier Wochen später.
Der BGH kritisierte unter anderem, das Landgericht habe nicht ausreichend dargelegt, ob tatsächlich ein rechtlich relevanter Zusammenhang zwischen der Tat und dem Tod der Frau bestehe. Zudem sei nicht festgestellt worden, ob ärztliche Behandlungsfehler vorlagen.
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