Lüneburg/Hildesheim.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die geplante Nordumgehung Hildesheim-Himmelsthür gekippt.
Als Begründung heißt es, dass die geplante Umgehung nicht mit dem Naturschutz für das betroffene Gebiet vereinbar sei. Darüber hinaus sei nicht erwiesen, dass eine Umgehung eine spürbare Entlastung des Verkehrs in der Innenstadt nach sich zöge.
Die Stadt wollte durch eine Nordumgehung eine Entlastung der Innenstadt erreichen. Gegen die Umgehung hatte der Naturschutzbund BUND geklagt.
Eine Revision gegen hat das Urteil das Oberverwaltungsgericht ausgeschlossen.
sko