Landkreis Hildesheim muss künftig Kosten für abgelehnte Asylbewerber bezahlen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Lüneburg.

Der Landkreis Hildesheim muss künftig den Unterhalt für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können, bezahlen und bekommt keine Kostenerstattung vom Land Niedersachsen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gestern in 2. Instanz beschlossen.

Der Landkreis hatte das Land Niedersachsen auf Übernahme der Kosten verklagt. Das Gericht hat festgestellt, dass das Land Niedersachsen die Kosten für Asylbewerber nur übernehmen muss, solange das Asylverfahren noch nicht rechtskräftig ist.

Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen. Der Landkreis hat jetzt die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

apm

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