Hildesheim.
Im Prozess um den Tod der vierjährigen Leonie aus Bad Salzdefurth vor dem Hildesheimer Landgericht ist der 40-jährige Ziehvater heute zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die Verteidigung will gegen dieses Urteil in Revision gehen. Ihrer Ansicht nach hätte die Schuld des Angeklagten nicht zweifelsfrei bewiesen werden können.
Das Gericht sah es als erwiesen an, das der Polizeibeamte das Mädchen im November vergangenen Jahres so schwer misshandelt hatte, dass es an den Folgen starb. Gerichtsmedizinische Gutachten hatten ergeben, dass das Kind zunächst einen schweren Schlag gegen die Schläfe erhalten hatte, wodurch der Schläfenmuskel riss. Wenige Tage darauf wurde es so schwer geschüttelt, dass es sich eine Hirnverletzung zuzog, an der es letztendlich starb.
Die Mutter des getöteten Mädchens erwartet nun ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage und unterlassener Hilfeleistung. Sie hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ihren früheren Lebensgefährten und heutigen Ehemann gedeckt.
sko/faue