Hildesheim.
Eine erneute Aufnahme eines Verfahrens gegen den Welfenprinzen Ernst-August von Hannover wird wahrscheinlicher. Wie inzwischen bekannt wurde, befürwortet nun auch die Staatsanwaltschaft Hildesheim ein Wiederaufnahmeverfahren. Ernst-August war vor vier Jahren vom Landgericht Hannover wegen schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445 Tausend Euro verurteilt worden.
Er soll in Kenia einem Mann bei einer Prügelei mit einem Schlagring verletzt haben. Ernst-Augusts Ehefrau Caroline von Monaco hatte dem in ihrer Aussage vor Gericht widersprochen. Ernst-August will eine Verurteilung wegen tätlicher Beleidigung oder höchstens einfacher Körperverletzung und damit eine Strafmilderung erreichen.
fx