Hildesheim.
Im Zusammenhang mit dem so genannten „Mordfall Brühl“ vom vergangenen Jahr, muss sich der Hildesheimer Anwalt Nils L. ab dem kommenden Mittwoch (12.11) vor dem Hildesheimer Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Advokaten versuchte Strafvereitelung in Tateinheit mit versuchter Anstiftung zur Falschaussage vor.
Im Mai 2007 haben zwei 24-Jährige Hildesheimer ihren 41-Jährigen Bekannten nach gemeinsamen Alkoholkonsum in der Wohnung des Hauptäteres am Brühl so schwer misshandelt haben, das dieser starb. Der Haupttäter wurde im Oktober zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Jetzt muss sich der 40-jährige Anwalt des verurteilten Mörders vor Gericht verantworten. Als der Angeklagte diesen aufsuchte und ihm von dem Mord berichtete, soll der Anwalt ihm geraten haben, sich zu betrinken und danach der Polizei zu stellen. Der 19-jährigen Freundin des Haupttäters soll der Anwalt nahe gelegt haben, die dem Mord vorausgegangen dem Mitangeklagten anzuhängen, um den Hauptangeklagten zu entlasten.
Dem Anwalt droht im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren und neun Monaten.
sko