Celle.
Die Haftbeschwerde des Angeklagten im Fall „Leonie“, Andreas B., ist vor dem Oberlandesgericht Celle gescheitert. Wie das Landgericht Hildesheim Hildesheim hatte die Beschwerde des Angeklagten keinen Erfolg, da das Oberlandesgericht in Celle diesmal Fluchtgefahr für den Angeklagten gesehen hat.
Andreas B. war am 30.10. wegen Körperverletzung mit Todesfolge und weiterer Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Haftbefehl war im Hauptverfahren nach den Plädoyers erlassen worden.
apm