Landgericht verhandelt erneut gegen übergewichtigen Ehemann – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Vor dem Landgericht Hildesheim soll ab Anfang nächsten Jahres erneut gegen den übergewichtigen Mann verhandelt werden, der seine Ehefrau zu Tode gequetscht hat. Das sagte Gerichtssprecher Jan-Michael Seidel zu Tonkuhle. Demzufolge habe der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Hildesheim aufgehoben. Dieses hatte den 50-Jährigen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hob das Hildesheimer Urteil auf, weil die Strafkammer nicht ausdrücklich festgestellt habe, dass der Angeklagte den Tod der Frau voraussehen konnte. Der Mann, der zur Tatzeit 128 Kilo wog, hatte im Prozess einen Streit eingeräumt, aber jede Tötungsabsicht bestritten. In der Verhandlung hatte er von einem Unfall während eines Streits gesprochen. Ein Gutachter war jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass er mindestens zwei Minuten auf der 63 Kilo schweren Frau gesessen haben muss. Die 46-Jährige erlitt bei der Tat 18 Rippenbrüche, an denen sie Wochen später starb.

Die Kammer war mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Verteidigung hatte für eine Bewährungsstrafe plädiert und nach dem Urteil Revision eingelegt. Im neuen Prozess soll auch geprüft werden, ob den damals behandelnden Ärzten ein schwerer Behandlungsfehler nachzuweisen sei. Sie hatten nur drei der 18 Rippenbrüche festgestellt.

cly