Hannover.
Im Rechtsstreit zwischen den Autohersstellern Porsche und Volkswagen ist Porsche mit seiner Klage gegen das neue VW-Gesetzes vor dem Landgericht Hannover gescheitert.
Das Landgericht hat die Klage des schwäbischen Autoherstellers zurückgewiesen, in welcher dieser die Änderung der VW-Satzung fordert. Die Sperrminorität bei VW sei kein – wie von Porsche angeprangertes – staatliches Sonderrecht, weil es für jeden Investor gelte.
Die Schwaben bemühen sich um eine Streichung der Passage, mit der die Sperrminorität beim Wolfsburger Konzern auf nur 20 Prozent anstatt der ansonsten üblichen 25 Prozent festgesetzt wird. Auch das Land Niedersachsen, das 20,1 Prozent der Anteile hält, will am VW-Gesetz festhalten.
Porsche will gegen das Urteil nach Medienberichten voraussichtlich Berufung einlegen. Auch die EU-Kommission in Brüssel verschärft unterdessen ihren Druck auf die Bundesregierung. Die Behörde beschloss am Donnerstag, das laufende Verfahren gegen Deutschland wegen des Bruchs von EU-Recht auf die zweite Stufe zu heben. Der Gesetzesentwurf zur Neufassung lasse die Sperrminorität von 20 Prozent für das Land Niedersachsen unangetastet, beanstandete die Kommission.
sko