Hildesheim.
Das Landgericht Hildesheim hat am Montag einen 58-jährigen Mann zu zwölf Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Strafmildernd habe sich eine eine schwere Depression des Angeklagten ausgewirkt, wegen der er in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war. Der Angeklagte hatte nach dem Mord noch zwei Monate mit der Toten in der gemeinsamen Wohnung gelebt. Nachbarn hatten den Verwesungsgeruch bemerkt und benachrichtigten die Polizei. Seinen eigenen Selbstmord, der eigentlich im Vordergrund stand, habe der Angeklagte immer wieder verschoben.
Der arbeitslose Einzelhandelskaufmann war verschuldet und kurz davor, in Hartz IV zu rutschen. Er gab finanzielle Probleme als Grund für die Tragödie an.
vol