München.
Der Allgemeine Deutsche Automobil Club ADAC hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale begrüßt. Demnach dürfen Arbeitnehmer die Fahrtkosten zu ihrem Arbeitsplatz ab dem ersten Kilometer absetzen. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem Jahr 2007 und entspricht der ursprünglichen Regelung, die auch bis 2006 gültig war.
ADAC-Pressesprecher Roman Mölling befürchtet allerdings, dass die Regierung dennoch die Erstattungen für Pendler kürzen.
apm