Niedersachsen.
Örtliche Gasversorger müssen künftig die Preiskontrolle durch die Landeskartellbehörden zulassen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Er stärkte damit die Rechte der Kunden.
Der BGH begründete seine Grundsatzentscheidung mit fehlendem Wettbewerb. Dem Urteil komme "große praktische Bedeutung zu", so die Karlsruher Richter. Da Endverbraucher nach Ansicht des BGH ihre Heizung nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Energieart umstellen können, gebe es auch keinen Wettbewerb konkurrierender Energieträger wie Öl, Strom oder Fernwärme. Deswegen dürften die Kartellbehörden die Preise der Versorger überprüfen. Die Stadtwerke Hildesheim waren für eine Stellungnahme bisher nicht erreichbar.
cly