Hildesheim.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage weist die Stadt Hildesheim die Grundstückseigentümer auf ihre Winterdienst-Pflichten hin. Sie sind verpflichtet, die Gehwege bei Schnee und Eisglätte begehbar zu halten. Als Streugut dürfen dabei nur abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand verwendet werden, heißt es in der Mitteilung.
Der Einsatz von Auftaumitteln wie Tausalz ist nicht erlaubt. Das Schneeschippen und Streuen muss an Werktagen von 7 Uhr, an Sonntagen von 8 Uhr jeweils bis 22 Uhr durchgeführt werden. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Für Fragen zur Reinigungsverpflichtung steht der Fachbereich Bau- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt Hildesheim bereit.
cly