Hildesheim.
Das Sozialgericht Hildesheim hat die Kündigung eines Versorgungsvertrages zwischen einer Pflegekasse und einem Pflegeheim wegen erheblicher Qualitätsmängel für rechtens erklärt. In dem konkreten Fall hatte der Verband der Ersatzkassen einem Hildesheimer Pflegeheim gekündigt, nachdem der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei vier Prüfungen erhebliche Pflegemängel festgestellt hat.
Das Heim will in Berufung gehen. Zur Zeit gibt es in Hildesheim 250 freie Heimplätze, in die Bewohner des Heims wechseln könnten, falls die Kündigung rechtswirksam wird.
apm