Leipzig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision im Fall Ahmed Siala gestern an das Oberverwaltungsgericht zurück verwiesen. 2001 hatte Landkreis dem Flüchtling das Bleiberecht entzogen, das Verwaltungsgericht es ihm jedoch wieder anerkannt.
Letztendlich hatte jedoch das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung rückgängig gemacht und dem Landkreis recht gegeben. Die Richterin, die die Revsion nun verhandelte, kritisierte, dass es bis heute keine politische Entscheidung gegeben habe und wies auf die Möglichkeit eines Vergleichs hin.
Darüber wird nun das Oberverwaltungsgericht verhandeln.
Zu der Entscheidung sagte Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen: "Wir hatten uns mit der Entscheidung ein Ende der Odyssee erhofft. Es ist immer noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Es könnten jetzt weitere Gänge zum Oberverwaltungsgericht, wieder zum Bundesverwaltungsgericht geben und als letzte Möglichkeit zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Damit könnte sich das Verfahren über Jahre und Jahrzehnte hinziehen."
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