Hildesheim.
Das Landgericht hat ein Verfahren gegen zwei Teilnehmer beim Schweigemarsch zur Reichspogromnacht eingestellt. Während des Schweigemarsches im November hatte die Polizei eine Fahne mit dem Aufdruck „Antifaschistische Aktion“ beschlagnahmt.
Das Bündnis gegen Rechts und der Arbeitskreis Antifaschismus begrüßen die Einstellung des Verfahrens, üben aber auch Kritik.
Regina Stolte vom Bündnis gegen Rechts: "Dass das Verfahren eingestellt wurde, ist gut, faktisch hat aber eine Behinderung der freien Meinungsäußerung stattgefunden. Es stand auf dieser Fahne nichts, was verboten ist. Ich denke, dass die Polizeibeamten vor Ort das falsch eingeschätzt haben. Die Polizisten haben da überreagiert."
Trotz der Kritik gesteht Stolte der Polizei zu, im Fall des Gedenkmarsches ausgewogen gehandelt zu haben, da auch Transparente von Neo-Nazis beschlagnahmt worden seien.
Die Schülervertretung der Robert-Bosch-Gesamtschule hatte die Träger der Fahne gebeten, diese einzurollen, um einen Konflikt mit der Polizei zu verhindern. Sie kritisierte im Nachhinein das Vorgehen der Polizei als Vorgehen gegen die freie Meinungsäußerung.
vol / apm