Kreis Hildesheim.
Der Landkreis hat die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. In einer Mitteilung heißt es heute, die rund 970 Geflügelhalter im Landkreis könnten ihre Tiere mit sofortiger Wirkung wieder ins Freie lassen.
Die Stallpflicht bestand seit Mitte Dezember, nachdem im Landkreis Cloppenburg Fälle von Geflügelpest aufgetreten waren.
In einigen Bereichen in unmittelbarer Nähe zu Gewässern oder Rastplätzen von Zugvögeln gelte die Stallpflicht zwar weiter, dort sei jedoch keine Geflügelhaltung bekannt.
Der Landkreis erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass jede Haltung, unabhängig von ihrer Größe, bei der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden muss.
fx