Hildesheim.
Für den Schuss auf einen Polizisten hat das Landgericht Hildesheim am Mittwoch einen 38-Jährigen wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Laut Gericht geht von dem Angeklagten eine große Gefahr für die Allgemeinheit aus, weshalb es eine Sicherungsverwahrung anordnete. Damit kann der Mann nicht vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden.
Der 38-Jährige, der wegen eines Autodiebstahls auf der Flucht war, hatte bei einer Polizeikontrolle im Oktober 2008 in Einum auf einen Beamten geschossen, ihn aber verfehlt. Der Polizist schoss in Notwehr zurück, traf aber auch nicht. Der Angeklagte behauptete, auf den Boden gezielt zu haben.
Der Darstellung des Angeklagten glaubte das Gericht allerdings nicht, da ein Gutachten eindeutig die Absicht bestätigte. Es folgte mit seinem Urteil weitgehend den Forderungen der Anklagebehörde, die auf neun Jahre Haft plädiert hatte.
vr