Schriftliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt im Fall Siala vor – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Kreis Hildesheim.

In der Verwaltungsstreitsache Ahmed Siala hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht dem Landkreis Hildesheim das schriftliche Urteil übersandt. Danach ist der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Im weiteren Verfahren muss über die Frage entschieden werden, ob die Ausweisung für Ahmed Siala eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Von erheblichem Gewicht sei die Dauer des Aufenthalts in Deutschland.

Weiterhin sei auf die berufliche Verwurzelung und die soziale Integration des Ahmed Siala in Deutschland zu beraten. Schließlich sei auch zu klären, ob ein Zusammenleben mit seiner Familie im Libanon oder in der Türkei möglich und zumutbar ist. Da der Landkreis Hildesheim in diesem Verfahren für das Land Niedersachsen tätig ist, wird Landrat Reiner Wegner das weitere Vorgehen im Verwaltungsrechtsstreit mit dem Niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann abstimmen.

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