Angeklagter im Fall "Leonie" kommt auf freien Fuß – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Das Landgericht Hildesheim hat heute den Haftbefehl gegen den verurteilten Polizeibeamten im Fall „Leonie“ trotz Fluchtgefahr außer Vollzug gesetzt. Der 40- jährige Angeklagte hat zur Auflage bekommen, dass er sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden muss und dem Gericht jeden Wohnsitzwechsel unverzüglich anzuzeigen hat.

Der suspendierte Polizeibeamte wurde zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er die vierjährige Tochter seiner Lebensgefährtin so schwer misshandelt haben soll, dass sie starb. Zwar hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgrund von Widersprüchen aufgehoben, stellte aber den dringenden Tatverdacht nicht in Frage. Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert.

vr

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