Stadt weist auf Anleinpflicht für Hunde hin – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde in der Zeit vom 01. April bis zum 15. Juli im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden müssen. Die Anleinpflicht gilt insbesondere in Fußgängerzonen, auf Plätzen und an Uferanlagen. Auch im Bereich des Bahnhofsplatzes sowie bei öffentlichen Veranstaltungen müssen Hunde angeleint werden.

Gemäß dieser Rechtsvorschrift dürfen Hunde auch nicht im Hohnsensee und in der Tonkuhle „Blauer Kamp“ baden. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die Verunreinigung mit Hundekot zu vermeiden beziehungsweise entstandene Verunreinigungen zu beseitigen. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen können Geldbußen von bis zu 5.000,- Euro fällig werden.

vr

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