Hildesheim.
Im Fall der Bissverletzung durch zwei Rottweiler ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Hildesheim wegen Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen. Sollte die Hundehalterin angeklagt und verurteilt werden, müsste sie mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jachen rechnen, so Oberstaatsanwalt Bernd Seemann.
Die Hundehalterin hatte nach der Bissattacke gegen eine Mutter mit zwei Kindern vom Samstag in der Oststadt ihre Hunde abgegeben. Sie befinden sich derzeit im Tierheim und sollen eventuell eingeschläfert werden.
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