Hildesheim.
Im Wiederaufnahme-Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover hat der Adlige seinen früheren Verteidiger der Falschaussage bezichtigt. Dieser habe falsche Geständnisse von Ernst August abgelegt und sei deshalb für die Verurteilung in dem Verfahren verantwortlich, heißt es in einer am Montag vor dem Landgericht verlesenen Erklärung von Ernst Augusts Anwalt Hans Wolfgang Euler.
Der Prinz soll vor neun Jahren in Kenia den Hotel- und Diskobesitzer Josef Brunlehner angeblich schwer verprügelt haben. Neue Zeugenaussagen sollen im aktuellen Berufungsverfahren den Angeklagten entlasten. Der Prozess soll heute mit der Aussage Brunlehners fortgesetzt werden.
cly