Hannover.
Im Jahr 2008 haben Richter und Staatsanwälte 5,9 Millionen Euro als Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen.
Justizminister Bernd Busemann sagte am Freitag in Hannover, das Geld sei mehr als 2000 Organisationen zugute gekommen.
Die Empfänger einer Geldauflage würden meist so gewählt, dass ein Bezug zur Tat besteht. So würden etwa bei Drogendelikten häufig Beratungsstellen bedacht.
Für die niedersächsischen Gerichte wird beim Oberlandesgericht Oldenburg ein Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen geführt, die an der Zuweisung von Geldauflagen interessiert sind. Auflagen können verhängt werden, wenn ein Verfahren eingestellt werden soll. Geldstrafen hingegen gehen komplett an die Landeskasse.
fx