Hildesheim.
Im Fall des Sehnder Raubmordes hat das Landgericht Hildesheim am Mittwoch den 33-jährigen Angeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Meinung der Richter hatte der Heroinabhängige im Februar 2007 eine 64-Jährige an ihrer Haustür mit einer Rohrzange erschlagen und anschließend rund 180 Euro gestohlen.
Der Angeklagte war voll geständig. Geklärt wurden im Prozess deshalb noch die Fragen, ob der 33-Jährige Tötungsabsichten gehabt habe und voll schuldfähig gewesen sei. Laut Gerichtssprecher Bernd Pingel seien die Richter überzeugt gewesen, der Mann habe planvoll gehandelt. Er habe das Haus vor der Tat ausgesucht und auf Sicherheitvorkehrungen untersucht, habe Einweg-Handschuhe getragen, um keine Spuren zu hinterlassen und sei nach der Tat bewusst langsam davon gegangen, um keine Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen.
Laut psychiatrischem Gutachten habe er zum Zeitpunkt der Tat zudem keine Entzugserscheinungen gehabt. Wer mit einer Rohrzange auf den Nacken einer am Boden liegenden Person einschlage, nehme den Tod billigend in Kauf, hieß es außerdem. Die Richter folgten mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte soll zunächst vier Jahre in Haft, danach in eine Entzugsklinik und anschließend den Rest der Strafe verbüßen.
cly