Hildesheim/Karlsruhe.
Das Urteil des Landgerichts Hildesheim im Prozess um den Schuss auf einen Polizisten in Einum vom 11.03.2009 ist rechtskräftig. Zudem wurde in dem Urteil eine Sicherungsverwahrung angeordnet.
Der 38-Jährige, der wegen eines Autodiebstahls auf der Flucht war, hatte bei einer Polizeikontrolle im Oktober 2008 in Einum auf einen Beamten geschossen, ihn aber verfehlt. Der Angeklagte behauptete, auf den Boden gezielt zu haben.
Der zurzeit 38-jährige Angeklagte war für den Schuss wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die vom Angeklagten gegen das Urteil eingelegte Revision als unbegründet verworfen.
vol, ro