Hildesheim.[/B}
Der Landkreis hat heute Vorwürfe zurückgewiesen, im Fall der Rottweiler-Attacke von vor drei Monaten kein Hundehaltungsverbot gegen die Halterin ausgesprochen zu haben. In einer Presseerklärung heißt es, dafür habe es zu keinem Zeitpunkt eine rechtliche Möglichkeit gegeben.
Das Niedersächsische Hundegesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für ein Hundeverbot. Solch ein Verbot könne allenfalls durch das Gefahrenabwehrrecht begründet werden. Dafür aber seien die notwendigen Voraussetzungen nicht gegeben.
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